Allgemeine Informationen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Dinslaken (Auszüge aus der Friedhofssatzung vom 16.12.1998, geändert am 20.12.2000)

Ruhezeit

Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre und für Aschen 15 Jahre. Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5.Lebensjahr (Leichen und Aschen) beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.

Grabstätten

Die Grabstätten werden wie folgt unterschieden:

a) Reihengrabstätten 
b) Reihengrabstätten (anonym)
c) Sargrasengrabstätten mit Gedenkplatte
d) Wahlgrabstätten

e) Urnenreihengrabstätten
f) Urnenreihengrabstätten (anonym)
g) Urnenrasengrabstätten mit Gedenkplatte
h) Urnenwahlgrabstätten

i) Ehrengrabstätten